Sie sind im privaten Sektor angestellt und verzeichnen aktuell einen Einkommensverlust? Ganz gleich, ob diese Gehaltseinbuße auf eine Arbeitsunfähigkeit (Krankheit, Unfall), eine Invalidität, einen Unternehmenswechsel, eine Vertragsänderung oder eine berufliche Neuorientierung zurückzuführen ist – sie stellt immer eine Herausforderung dar.

Wie können Sie also eine Gehaltsfortzahlung oder einen Gehaltszuschuss über einen längeren Zeitraum erhalten? Wenn Sie angestellt sind und eine neue Nebentätigkeit in Erwägung ziehen, welche Rechte und Pflichten haben Sie gegenüber Ihrem Unternehmen und der Sozialversicherung – insbesondere, wenn Sie bereits eine Entschädigung erhalten?

Elora, ein innovatives Unternehmen, das sich auf den Verkauf von Mode im Direktvertrieb spezialisiert hat, verrät Ihnen mehr dazu.

WAS TUN BEI KRANKHEITSBEDINGTER ARBEITSUNFÄHIGKEIT ODER INVALIDITÄT?

Bezüglich der Vergütung im Falle einer Arbeitsunfähigkeit sieht die Sozialversicherung die Zahlung von Krankengeld (IJSS) vor. Diese Zahlungen unterliegen jedoch einer Karenzzeit und sind gedeckelt. Sie gleichen den Einkommensverlust also nicht vollständig aus. Ob und in welchem Umfang Ihr Einkommen aufgestockt wird, hängt vom jeweiligen Unternehmensmodell ab: Je nach geltendem Tarifvertrag oder Branchenvereinbarung kann eine zusätzliche Entschädigung die Gehaltseinbuße ausgleichen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die sogenannte „Vorsorgeversicherung“, die entweder vom Arbeitnehmer selbst abgeschlossen oder vom Arbeitgeber bereitgestellt wird. Diese Versicherung bietet – je nach Vertragsbedingungen – eine zusätzliche Absicherung, die über das Krankengeld der Sozialversicherung (IJSS) hinausgeht. So kann der Einkommensverlust minimiert oder sogar vollständig ausgeglichen werden, solange die Arbeitsunfähigkeit andauert.

Es ist daher für Arbeitnehmer essenziell, sich umfassend über die bestehenden Versicherungs- und Vorsorgelösungen zu informieren, um die finanziellen Folgen einer Arbeitsunfähigkeit bestmöglich abzufedern – abhängig von deren Dauer. Eine genaue Prüfung der Unternehmensvereinbarungen sowie der Versicherungs- und Vorsorgeverträge hilft, die Gesamthöhe der Entschädigung zu optimieren und eine bessere Gehaltsfortzahlung zu sichern.

WIE KANN MAN BEI GEHALTSEINBUßEN ZUSÄTZLICHES EINKOMMEN ERZIELEN?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Gehaltsverlust auszugleichen und Ihr Gesamteinkommen zu sichern – oder sogar zu steigern. Die effektivste Lösung ist oft, eine Nebentätigkeit oder ein zusätzliches Engagement aufzunehmen, je nach individuellem Bedarf und zeitlichem Rahmen.

Als Angestellte*r haben Sie in den meisten Fällen das Recht, Ihr Gehalt durch eine Teilzeit-Nebentätigkeit aufzubessern – auch regelmäßig –, solange dies Ihrem Hauptarbeitgeber nicht schadet. Prüfen Sie unbedingt Ihren Arbeitsvertrag, um sicherzugehen, dass Sie keine Klausel haben, die eine Zweittätigkeit untersagt. Warten Sie nicht mit der Prüfung, bis Sie bereits begonnen haben – klären Sie rechtzeitig, ob und wann Sie Ihren aktuellen Arbeitgeber informieren müssen.

Entgegen gängiger Annahmen kann eine angestellte Person während einer Krankschreibung einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen und als Kleinunternehmer*in Einkommen erzielen – auch wenn sie Krankengeld (IJSS) bezieht. Allerdings gelten dafür bestimmte Bedingungen: Sie müssen sowohl die Vorgaben Ihres Arbeitgebers als auch die Regeln der Sozialversicherung einhalten. Grundsätzlich darf die selbstständige Tätigkeit weder Ihre Genesung gefährden noch im Widerspruch zur ärztlichen Behandlung stehen. Es empfiehlt sich, vorausschauend zu handeln, Ihren Arzt zu konsultieren und bei der Krankenkasse (CPAM) nachzufragen, um eine Aussetzung des Krankengeldes (IJSS) zu vermeiden.

Auch Arbeitnehmer*innen mit Invalidität können einer beruflichen Tätigkeit als Kleinunternehmer*in nachgehen – dies hängt jedoch von der jeweiligen Invaliditätskategorie und den Vorgaben der Sozialversicherung ab. Selbstständige, einschließlich Kleinunternehmer*innen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Invalidenrente erhalten.

Bei Invalidität der Kategorie 1 ist es in der Regel möglich, die Rente mit einer selbstständigen Tätigkeit zu kombinieren. Bei Invalidität der Kategorie 2 empfiehlt es sich, die Auswirkungen bei der Krankenkasse (CPAM) zu prüfen, da dies die Rentenhöhe beeinflussen oder sogar zur Einstellung der Zahlungen führen kann.

Es ist wichtig, alle administrativen Pflichten einzuhalten und sicherzustellen, dass die ausgeübte Tätigkeit mit Ihrem Gesundheitszustand vereinbar ist. Ein Gespräch mit einem Berater der Sozialversicherung oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht kann sinnvoll sein, um die Bedingungen für den Erhalt der Leistungen zu klären.

WIE KANN MAN MIT ELORA ZUSÄTZLICHES EINKOMMEN ERZIELEN?

Wenn Sie Mode lieben und gerne mit Menschen arbeiten, ist die Tätigkeit als selbstständige*r Modeberater*in (VDI) für ein Modeunternehmen eine hervorragende Möglichkeit, Ihr berufliches Spektrum zu erweitern und Ihr Einkommen nachhaltig zu steigern.

Elora bietet zahlreiche Stellen für Modeberaterinnen – ideal für alle, die einen Einkommensverlust ausgleichen und/oder zusätzliches Gehalt neben einer möglichen Sozialversicherungsleistung erzielen möchten.

Bei Elora agieren die Modeberaterinnen als Personal Shopper, was die Tätigkeit besonders erfüllend und wertschätzend macht. Sie arbeiten im vereinfachten Rahmen der Kleinunternehmerregelung. Das bedeutet: Sie sind nicht weisungsgebundene Angestellte, sondern selbstständig – und profitieren dennoch von der Sicherheit eines klar geregelten Vertrags.

Dieser Vertrag bietet viele Vorteile. Elora ermöglicht es Ihnen beispielsweise, Ihre Arbeitszeiten und den Umfang Ihrer Tätigkeit ganz flexibel zu gestalten – je nachdem, welches Einkommen Sie anstreben. Die Personal Shopper bauen ihr Geschäft von zu Hause aus oder in ihrer Nähe auf, was Zeit spart und es leicht macht, Beruf, Alltag und Nebentätigkeit miteinander zu verbinden.

Die Vergütung basiert auf einem nicht gedeckelten Prozentsatz des erzielten Umsatzes, der von Anfang an im Vertrag festgelegt ist. Die Berechnung ist einfach: Schon zwei Verkäufe pro Woche (abends oder am Wochenende, je nach Verfügbarkeit) können Ihnen ein Einkommen auf Mindestlohnniveau sichern!

Modeberaterinnen profitieren zudem von zahlreichen Challenges, bei denen sie das ganze Jahr über Geschenke und Reisen gewinnen können – das stärkt das Gefühl der Zugehörigkeit zu einem dynamischen und herzlichen Unternehmen.

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