Sie möchten Ihr Einkommen aufbessern und in den Direktvertrieb einsteigen, ohne dass Ihre neue Tätigkeit Ihr Familien- und/oder Berufsleben beeinträchtigt? Und das alles im Einklang mit dem Gesetz, insbesondere in steuerlicher und sozialer Hinsicht?

Sie fragen sich, welches Modell Sie wählen sollen? VDI-Status, Kleinunternehmer, selbstständige Tätigkeit... Worum geht es dabei genau? Ist es möglich, eine Tätigkeit im Direktvertrieb mit einer Festanstellung zu kombinieren? Darf man bestimmte Vorteile der Sozialversicherung behalten?

Wenn Sie Ihre Dienste einem Unternehmen anbieten möchten, um selbstständige/r Direktvertriebspartner/in (VDI) zu werden, müssen Sie zunächst einen offiziellen, steuerlichen und sozialen Status erwerben, der es Ihnen ermöglicht, Ihre Tätigkeit sicher und legal auszuüben....

Im Fokus mit Elora: insbesondere der VDI-Status und das Modell der Kleinunternehmerin (oder genauer gesagt, der Mikro-Unternehmerin).

Warum und wie wird man VDI?

Als VDI (selbstständige Direktvertriebspartnerin) sind Sie keine Angestellte, aber Sie profitieren von der Produktion, der Marketing-Power und der Logistik der Unternehmen, deren Produkte Sie verkaufen.

Sie üben Ihre Verkaufstätigkeit in einem sicheren Rahmen und mit einem ordentlichen Vertrag aus. Sie sind die Botschafterin des Unternehmens, mit dem Sie eine Vereinbarung getroffen haben. Sie fühlen sich mit den Werten des Unternehmens und den angebotenen Produkten und Dienstleistungen verbunden, aber Sie haben das Recht, Ihr eigenes Tempo und Ihren Arbeitsort zu wählen (bei Ihnen zu Hause oder in der Nähe, ganz wie Sie möchten!).

Mit Elora profitieren Sie von einer kostenlosen professionellen Ausbildung und werden vom Unternehmen unterstützt und begleitet.

Wichtig zu wissen: Mit dem VDI-Status sind Sie keine Angestellte. Die Höhe Ihres Einkommens, also Ihre Vergütung, ergibt sich direkt aus Ihrem persönlichen Umsatz. Ihre Arbeit wird nämlich durch einen direkten Prozentsatz auf die von Ihnen erzielten Verkäufe vergütet.

Die Mikro-Unternehmerin – ideal für den Einstieg

In Frankreich ermöglicht der Status der Mikro-Unternehmerin eine selbstständige Tätigkeit mit einem einfachen Steuermodell und grundlegender sozialer Absicherung. Hier die wichtigsten Vorteile für Einsteigerinnen:

  • Formalitäten: Mikro-Unternehmen sind Einzelunternehmen. Sie werden mit wenigen Klicks durch eine einfache Online-Anmeldung bei der Urssaf gegründet (kein Startkapital, keine Statuten nötig!) und sind einfach zu verwalten. Bis zu bestimmten Umsatzgrenzen sind sie nicht gewerbesteuerpflichtig.
  • Vorteile: Dieser Status bietet vereinfachte Verwaltungsabläufe – insbesondere bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung, die automatisch erfolgt – reduzierte Sozialabgaben und eine Befreiung von der Mehrwertsteuer, je nach Umsatzgrenzen.
  • Bedingungen: Jede/r kann Kleinunternehmer/in werden, sofern sie/er in Frankreich ansässig ist und die Anmeldung bei der Urssaf vornimmt. Es gibt keinen Mindestumsatz pro Jahr!
  • Kosten: Die Gründungs- und Betriebskosten sind flexibel und anpassbar, was diese Option für Selbstständige in der Test- oder Startphase besonders attraktiv macht.
  • Sozialabgaben: Das Mikro-Sozialmodell ermöglicht den Zugang zur Sozialversicherung, also Krankenversicherung und Rentenanspruch, je nach gezahlten Beiträgen, sowie Zugang zu beruflicher Weiterbildung... aber Achtung: kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Das ist der Grund für den Erfolg der Mikro-Unternehmerin (Status Kleinunternehmer/in). Sie ermöglicht es, ohne Risiko und ohne bürokratische Hürden eine neue berufliche Tätigkeit als Selbstständige zu starten.

Die Mikro-Unternehmerin hat den alten VDI-Status von 1993, der speziell für den "Haustürverkauf" konzipiert war, in den Hintergrund gedrängt. Dieser traditionelle Status, der immer noch Anhänger hat, setzt eine Eintragung im Handelsregister (RCS) oder im Sonderregister für Handelsvertreter (RSAC) voraus. Er unterliegt dem allgemeinen System der Selbstständigen und schafft eine Verbindung zum Unternehmen durch einen Arbeitsvertrag. Die Sozialabgaben und Beiträge im Zusammenhang mit der VDI-Tätigkeit werden dann vom Unternehmen berechnet und abgeführt.

Im Gegensatz zur Mikro-Unternehmerin bietet dieser Status den Selbstständigen eine gewisse Sicherheit, da er eine Art Angestelltenverhältnis mit dem Unternehmen schafft. In der Praxis entsteht dadurch aber auch ein Abhängigkeitsverhältnis, und es erschwert die Kombination der Verkaufstätigkeit mit einer Festanstellung oder dem Bezug von Arbeitslosengeld usw.

Die Mikro-Unternehmerin... ganz unabhängig!

Sie haben Unternehmergeist und möchten unabhängig bleiben? Das Modell der Mikro-Unternehmerin (Kleinunternehmer/in) passt besonders gut zum Direktvertrieb, da Sie damit Ihr Arbeitspensum je nach gewünschtem Einkommen selbst bestimmen können.

Sie haben Ihr eigenes Mikro-Unternehmen und steuern somit Ihre Kommunikation, Ihr "Networking" auf sozialen Plattformen und Ihre täglichen Geschäfte ganz nach Ihren Vorstellungen. Sie sind wirklich unabhängig und selbstbestimmt! Als VDI legen Sie Ihre eigene Verkaufsstrategie fest und profitieren gleichzeitig vom Marketing- und Logistik-Support des Unternehmens, für das Sie als Beauftragte/r die Produkte und Dienstleistungen vertreiben.

Für Kleinunternehmer/innen bleibt die Kombination mit unbefristeten und befristeten Arbeitsverträgen, den Leistungen der Sozialversicherung und der URSSAF (Arbeitslosigkeit und Rente u.a.) unter bestimmten Bedingungen möglich. Wenn Sie angestellt sind, achten Sie jedoch darauf, dass keine Klausel das Ausüben einer Nebentätigkeit verbietet.

Welcher Status ist der richtige für VDI?

Fazit: Die Mikro-Unternehmerin ist die perfekte Wahl, um selbstständige/r Direktvertriebspartner/in (VDI) zu werden – und das ganz sicher. Ohne bürokratischen Aufwand kann die Kleinunternehmerin das ganze Jahr über ein zusätzliches Einkommen aus dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen erzielen.

Es ist ein flexibler und entwicklungsfähiger Status, der den Einstieg oder die Kombination von Tätigkeiten für Selbstständige begleitet, ohne ihre Ansprüche auf Weiterbildung zu beeinträchtigen oder sie zu speziellen Sozialabgaben zu verpflichten, da sie ihr Sozialversicherungssystem behalten.

Mit Elora profitieren Sie von einem VDI-Mandatsvertrag. Als Mandatar/in sind Sie keinesfalls verpflichtet, Produkte zu kaufen oder Ihre eigene Mehrwertsteuererklärung abzugeben. Bei jedem Direktverkauf vermarkten Sie nämlich den Lagerbestand des VDI-Unternehmens. Entscheidend ist der erzielte Umsatz! Ihr Einkommen ergibt sich direkt daraus, denn Ihre Vergütung wird monatlich prozentual am erzielten Umsatz berechnet und ausgezahlt.

Wenn Sie unabhängig bleiben möchten, während Sie Ihre Aktivitäten diversifizieren und Ihr Einkommen aufbessern, ist die Tätigkeit als VDI genau das Richtige für Sie! Und angesichts der aktuellen Rechtslage empfiehlt es sich, den Status der Kleinunternehmerin zu wählen.

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