Sie sind im privaten Sektor angestellt und verzeichnen aktuell einen Einkommensverlust? Ob dieser Gehaltsrückgang durch eine Arbeitsunfähigkeit (Krankheit, Unfall), eine Invalidität, einen Unternehmenswechsel, eine Vertragsänderung oder eine berufliche Neuorientierung verursacht wurde – er ist immer eine Herausforderung.
Wie können Sie also Ihr Gehalt sichern oder langfristig ergänzen? Wenn Sie angestellt sind und eine neue Nebentätigkeit in Erwägung ziehen, welche Rechte und Pflichten haben Sie gegenüber Ihrem Unternehmen und der Sozialversicherung – insbesondere, wenn Sie bereits eine Entschädigung erhalten?
Elora, ein innovatives Unternehmen, das sich auf den Verkauf von Mode im Direktvertrieb spezialisiert hat, informiert Sie ausführlich.
WAS TUN BEI KRANKHEIT ODER INVALIDITÄT?
Was die Sozialversicherung vorsieht
Bei einer Krankschreibung sieht die Sozialversicherung die Zahlung von Krankengeld (IJSS) vor. Diese Zahlungen unterliegen jedoch einer Karenzzeit und sind gedeckelt. Sie gleichen den Einkommensverlust der Angestellten daher nicht vollständig aus.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die sogenannte „Vorsorgeversicherung“, die entweder vom Arbeitnehmer selbst abgeschlossen oder vom Arbeitgeber bereitgestellt wird. Diese Versicherung bietet – je nach Vertragsbedingungen – eine zusätzliche Absicherung, die das Krankengeld der Sozialversicherung (IJSS) ergänzt.
Wie Sie Ihr Einkommen sichern
Ob und wie Ihr Einkommen gesichert wird, hängt vom jeweiligen Unternehmensmodell ab: Je nach geltendem Tarifvertrag oder Branchenvereinbarung kann eine zusätzliche Entschädigung die Gehaltslücke ausgleichen.
Es ist daher für Angestellte unerlässlich, sich über die bestehenden Versicherungs- und Vorsorgelösungen zu informieren, um finanzielle Folgen einer Arbeitsunfähigkeit bestmöglich abzufedern – abhängig von deren Dauer. Eine genaue Prüfung der Unternehmensvereinbarungen sowie der Versicherungs- und Vorsorgeverträge hilft, die Gesamthöhe der Entschädigung zu optimieren und eine bessere Gehaltssicherung zu erreichen.
WIE KANN MAN BEI GEHALTSVERLUST ZUSÄTZLICHES EINKOMMEN ERZIELEN?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Gehaltsverlust auszugleichen und Ihr Gesamteinkommen zu sichern – oder sogar zu steigern. Die effektivste Lösung ist oft, eine Nebentätigkeit oder ein zusätzliches Engagement aufzunehmen – je nach Bedarf für einen kürzeren oder längeren Zeitraum.
Gehalt aufstocken
Angestellte haben in den meisten Fällen das Recht, ihr Gehalt in Teilzeit durch eine zusätzliche Tätigkeit aufzustocken – auch regelmäßig –, solange dies dem Unternehmen, das das Gehalt zahlt, nicht schadet.
Vertrag prüfen
Prüfen Sie unbedingt Ihren Arbeitsvertrag, um sicherzugehen, dass Sie dazu berechtigt sind – insbesondere, dass keine explizite Klausel einen Nebenjob untersagt. Warten Sie nicht mit der Prüfung, bis Sie bereits begonnen haben.
Krankschreibung und Nebentätigkeit
Entgegen vieler Annahmen darf ein krankgeschriebener Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen als Selbstständiger tätig sein und Einkommen als Kleinunternehmer erzielen – auch wenn er Krankengeld (IJSS) erhält.
Invalidität und Kombination
Auch Arbeitnehmer mit Invalidität können unter bestimmten Voraussetzungen als Kleinunternehmer arbeiten. Dies hängt von der Invaliditätskategorie und den Vorgaben der Sozialversicherung ab.
Grundsätzlich darf eine selbstständige Tätigkeit weder die Genesung während der Krankschreibung gefährden noch im Widerspruch zur ärztlichen Behandlung stehen. Es empfiehlt sich, Rücksprache mit dem behandelnden Arzt zu halten und bei der Krankenkasse (CPAM) nachzufragen, um das Risiko einer Aussetzung des Krankengeldes (IJSS) zu vermeiden.
Bei Invalidität der Kategorie 1 ist es in der Regel möglich, die Rente mit einer selbstständigen Tätigkeit zu kombinieren. Bei Invalidität der Kategorie 2 sollte man sich bei der Krankenkasse (CPAM) über die Auswirkungen informieren, da dies die Rentenhöhe beeinflussen oder sogar zur Einstellung der Zahlungen führen kann.
Es ist wichtig, alle administrativen Pflichten einzuhalten und sicherzustellen, dass die ausgeübte Tätigkeit mit dem eigenen Gesundheitszustand vereinbar ist. Eine Beratung durch die Sozialversicherung oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kann sinnvoll sein, um die Bedingungen für den Erhalt der Leistungen zu klären.
WIE KANN MAN MIT ELORA ZUSÄTZLICHES EINKOMMEN ERZIELEN?
Wenn Sie Mode lieben und gerne mit Menschen arbeiten... dann ist die Tätigkeit als selbstständige*r Direktberater*in (VDI) für ein Modeunternehmen eine großartige Möglichkeit, Ihr berufliches Spektrum zu erweitern und Ihr Einkommen langfristig zu steigern.
Elora bietet zahlreiche Positionen als Modeberaterin – ideal für alle, die einen Einkommensverlust ausgleichen und/oder zusätzliches Gehalt neben einer möglichen Sozialversicherungsleistung erzielen möchten.
Flexible Tätigkeit
Bei Elora arbeiten die Modeberaterinnen als Personal Shopper, was die Tätigkeit besonders erfüllend und wertschätzend macht. Sie können im vereinfachten Kleinunternehmer-Modell tätig sein.
Dieser Vertrag bietet viele Vorteile. Elora ermöglicht es, Arbeitszeiten und Umfang ganz individuell zu gestalten – so, wie es am besten passt.
Wachsendes Einkommen
Die Vergütung basiert auf einem nicht gedeckelten Prozentsatz des erzielten Umsatzes, der von Anfang an im Vertrag festgelegt ist.
Die Rechnung ist einfach: Schon 2 Verkäufe pro Woche entsprechen einem Einkommen auf Mindestlohn-Niveau.
Kein Startkapital nötig
Die Personal Shopper bauen ihre Tätigkeit von zu Hause oder in der Nähe ihres Wohnorts auf – das spart Zeit und Wege.
Sie sind nicht als Angestellte tätig, sondern selbstständig – und profitieren dennoch von der Sicherheit eines klar geregelten Vertrags.
Auch Modeberaterinnen profitieren von zahlreichen Challenges, bei denen sie das ganze Jahr über Geschenke und Reisen gewinnen können – das stärkt das Gefühl der Zugehörigkeit zu einem dynamischen und herzlichen Unternehmen.
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