Sie sind Beamtin oder Beamter, möchten aber gerne eine zusätzliche Tätigkeit ausüben? Je nach Ihrem öffentlichen Arbeitsvertrag erklärt Ihnen Elora heute, ob Sie den VDI-Status ausüben dürfen oder nicht.


VDI: Die perfekte Tätigkeit für ein zusätzliches Einkommen

Der Direktvertrieb begeistert immer mehr Menschen, die auf der Suche nach einer Nebentätigkeit oder einem Zusatzverdienst sind. Der Vorteil? Der VDI-Status erfordert weder einen Abschluss noch Erfahrung und ermöglicht es Ihnen, neben Ihrer Hauptbeschäftigung einen Beruf auszuüben, der Ihnen wirklich Freude bereitet.

Außerdem wählen Sie das VDI-Unternehmen, mit dem Sie zusammenarbeiten, und können so sicher sein, in einem Bereich zu arbeiten, der Sie begeistert. Auch wenn VDI ein eigenständiger Beruf werden kann, möchte nicht jede Person ihre klassische Tätigkeit im unbefristeten oder befristeten Vertrag oder als Beamtin/Beamter aufgeben. Tatsächlich ist der Direktvertrieb ideal, um das Monatsende aufzubessern!

Kann man VDI sein und das Monatsende aufbessern, wenn man Beamtin oder Beamter ist?

Auch wenn der Zugang zum VDI-Status nicht vom Alter oder der Berufserfahrung abhängt, kann er von Ihrer aktuellen beruflichen Situation beeinflusst werden. Das gilt für Beamtinnen und Beamte, die sehr strengen Regeln beim Tätigkeitszusatz unterliegen.

VDI und Vollzeit-Beamtin/Beamter: Doppeltätigkeit nicht möglich

Eine Beamtin oder ein Beamter in Vollzeit kann seit 2016 leider nicht mehr den Status als Verkäuferin im Direktvertrieb erhalten, wie es das Gesetz „Déontologie“ vorschreibt:

„Die Beamtin oder der Beamte widmet ihre/seine gesamte berufliche Tätigkeit den ihr/ihm übertragenen Aufgaben. Sie/er darf keine private, gewinnorientierte Tätigkeit beruflich ausüben, gleich welcher Art (…) [Artikel 25 septies des Gesetzes Nr. 83-634 vom 13. Juli 1983].“

Dieses Gesetz soll den öffentlichen Dienst aufwerten und zeigen, dass Beamtinnen und Beamte in der Ausübung ihrer Aufgaben vorbildlich sind. Es verbietet daher allen Vollzeit-Beamtinnen und -Beamten, eine öffentliche Anstellung und eine gewinnorientierte Tätigkeit zu kombinieren, damit sie sich voll und ganz ihren öffentlichen Aufgaben widmen.

Beamtinnen und Beamte unterliegen außerdem einer Regelung zum Thema Selbstständigkeit: Sie dürfen ihren Status als Selbstständige/r nicht länger als zwei Jahre (oder drei Jahre unter bestimmten Bedingungen) beibehalten.

Die Ethikkommission des öffentlichen Dienstes ist für die Kontrolle der Einhaltung dieses Gesetzes zuständig. Sie prüft, ob die privaten oder kombinierten Tätigkeiten, die Beamtinnen und Beamte ausüben möchten, mit ihren aktuellen Aufgaben vereinbar sind oder nicht.

VDI und Teilzeit-Beamtin/Beamter: Doppeltätigkeit möglich!

Wenn die Ethikkommission die Anträge auf Nebentätigkeit von Beamtinnen und Beamten prüft, dann deshalb, weil sie in bestimmten Fällen erlaubt sind. Sie sind Teilzeit-Beamtin oder -Beamter und möchten mit Direktvertrieb Ihr Monatsende aufbessern? Gute Nachrichten: Teilzeitkräfte dürfen VDI und öffentlichen Dienst kombinieren!

Allerdings sollten Sie einige Regeln beachten:

  • Ihre Teilzeit darf 70% der Arbeitszeit nicht überschreiten
  • Die Ausübung Ihrer VDI-Tätigkeit muss mit Ihren Dienstpflichten vereinbar sein und darf Ihre Arbeit im öffentlichen Dienst nicht beeinträchtigen
  • Sie müssen die Zustimmung der zuständigen Behörde, von der Sie abhängig sind, schriftlich einholen. Diese Behörde oder Ihre vorgesetzte Person kann jederzeit der Fortführung Ihrer VDI-Tätigkeit widersprechen. Interne organisatorische Schwierigkeiten oder der Bedarf an Diensten können als Gründe angeführt werden.

Teilzeit-Beamtin/Beamter: Starten Sie im Direktvertrieb durch

Sie haben die Zustimmung Ihrer Vorgesetzten für eine Nebentätigkeit? Dann können Sie im Direktvertrieb durchstarten!

Elora bietet Ihnen die Möglichkeit, Modeberaterin für eine engagierte Marke zu werden. Unser Team begleitet Sie während Ihrer gesamten Laufbahn und Sie profitieren von einem umfassenden Schulungsprogramm im Direktvertrieb. Unsere sehr aktive Community steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und hilft Ihnen, Ihre Tätigkeit erfolgreich zu starten.

Erfahren Sie mehr über den VDI-Status bei Elora und werden Sie Modeberaterin.

Viele fragen sich auch, wie sich der Status auf ihre Zukunft auswirkt: Die Verbindung zwischen VDI und Rente ist wichtig, um die eigene soziale Absicherung vorauszuplanen.

Viele Interessierte fragen sich zudem, wie es um die Vereinbarkeit von VDI und Arbeitslosigkeit steht, insbesondere bei einer Anmeldung bei der Arbeitsagentur.

Elora