Der VDI-Status bietet viele Vorteile, darunter die Möglichkeit, unabhängig zu sein und dennoch von einer sozialen Absicherung zu profitieren. Aber berechtigen die vom VDI gezahlten Beiträge auch zur Rente? Erfahren Sie, wie Sie Ihre Rente als VDI regeln können.

Der VDI-Status

Welchen Status hat eine Verkäuferin im Direktvertrieb? Wie wird ein VDI bezahlt?

Der Status des VDI sowie seine Vergütung hängen vom VDI-Vertrag ab, den er mit dem Unternehmen abschließt, das er vertritt. Zwei Status werden häufig genutzt, um die Tätigkeit des VDI zu regeln:

- Der Status als VDI-Mandatarin: Die Vergütung besteht aus den von der Firma gezahlten Provisionen, die auf den erzielten Produkt- oder Dienstleistungsumsatz berechnet werden (der Satz liegt in der Regel zwischen 20 % und 35 % des Umsatzes des VDI).

- Der Status als Einkäuferin-Wiederverkäuferin: Sie legt die Verkaufspreise der Produkte selbst fest. Die Marge, die sie auf ihre Verkäufe erzielt, bestimmt dann ihre Vergütung.

Welche Pflichten gelten für VDI?

Der VDI-Status vereinfacht die Formalitäten. Dennoch ist der Beruf der selbstständigen Verkäuferin im Direktvertrieb stark reglementiert, sodass der VDI einige Pflichten einhalten muss:

- Anmeldung der Tätigkeit zu Beginn;

- Einkommensmeldung;

Eintragung ins Register, wenn die gesetzliche Umsatzgrenze drei Jahre in Folge überschritten wird. Die Eintragung erfolgt dann beim RSAC (Sonderregister für Handelsvertreterinnen) für Mandatarinnen und beim RSC (Handels- und Gesellschaftsregister) für Einkäuferinnen-Wiederverkäuferinnen.

Gut zu wissen: Die Kombination VDI und Beamtin ist unter bestimmten Bedingungen möglich, sodass auch Angestellte im öffentlichen Dienst von den Vorteilen des Status der selbstständigen Verkäuferin im Direktvertrieb profitieren können.

Wichtig: Ein nicht eingetragener VDI wird wie eine Angestellte behandelt und unterliegt der gesetzlichen Sozialversicherung. Sobald er in ein Berufsregister eingetragen ist, ist er dem allgemeinen System der Selbstständigen (TNS) zugeordnet.

Welche Beiträge zahlt der VDI?

Ob Sie als VDI hauptberuflich oder im Nebenjob tätig sind, der VDI-Status berechtigt zu nahezu den gleichen Leistungen wie eine Angestellte.

Die Tätigkeit als VDI ist heute ein eigenständiger Beruf und bietet dank der gezahlten Beiträge sozialen Schutz: Krankenversicherung (Krankheit, Mutterschaft ...), Rentenversicherung, Familienleistungen, Arbeitsunfälle, CSG ...

Allerdings berechtigt der VDI-Status nicht zum Bezug von Arbeitslosengeld im Falle einer Beendigung der Tätigkeit. Die selbstständige Verkäuferin im Direktvertrieb zahlt keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.

Ebenso zahlt der VDI keine Beiträge an eine Zusatzrentenversicherung.

  • Die Beitragssätze für den VDI

Die Beitragssätze für einen VDI folgen einer progressiven Skala, die mit dem Einkommen (brutto pro Quartal) steigt:

- Ein VDI mit einem Einkommen unter 606 € brutto pro Quartal ist von Beiträgen befreit;

- Ein VDI mit einem Bruttoeinkommen zwischen 606 € und 1.616 € pro Quartal zahlt Pauschalbeiträge;

- Bei einem Einkommen zwischen 1.616 € und 5.454 € brutto pro Quartal werden die Beiträge auf Basis einer gestaffelten Pauschalbemessungsgrundlage mit Anwendung der allgemeinen Beitragssätze berechnet;

- Bei einem Einkommen ab 5.454 €: Die Beiträge werden nach dem allgemeinen Recht auf das tatsächliche Einkommen der Verkäuferin im Direktvertrieb berechnet.

  • Die Anrechnung der Quartale für Rentenansprüche

Der VDI erwirbt also Rentenansprüche entsprechend seinem Einkommen.

Um ein Quartal für die Rente angerechnet zu bekommen, muss ein Mindesteinkommen in Höhe des 150-fachen gesetzlichen Mindestlohns pro Stunde erzielt werden.

Das entspricht einem Einkommen von mindestens 1.690,50 € pro Quartal, um ein Quartal Rentenanspruch zu validieren (oder 6.762 € pro Jahr, um vier Quartale Rentenanspruch zu validieren).

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