Sie möchten Ihre Dienstleistungen einem Unternehmen als VDI anbieten, haben aber noch Fragen zum Status als selbstständige/r Verkäufer/in oder zur Höhe der Besteuerung?
Wer kann Verkäufer/in im Direktvertrieb werden? Wie startet man eine Tätigkeit im Direktvertrieb? Wie meldet man sein Einkommen beim Finanzamt oder bei der URSSAF an? Elora, ein Unternehmen, das sich auf den Verkauf von Modeartikeln im Direktvertrieb spezialisiert hat, erklärt Ihnen mehr dazu.
Einige Hinweise zur Tätigkeit als VDI
Der/die selbstständige Verkäufer/in im Direktvertrieb hat den Status eines/einer Kleinunternehmers/in. Um diesen Beruf auszuüben, hat er/sie also ein eigenes Kleingewerbe gegründet. Je nachdem, ob er/sie sich im Handelsregister (RCS) eingetragen hat oder nicht, kann er/sie dem System der Selbstständigen oder dem allgemeinen System der Sozialversicherung zugeordnet werden. Die Tätigkeit als VDI kann die Hauptbeschäftigung sein oder mit einer Festanstellung im Unternehmen kombiniert werden. Außerdem arbeitet man in der Regel direkt von zu Hause aus, was Transportkosten spart. Man profitiert von einer Absicherung durch die Sozialversicherung, wie ein/e Angestellte/r.
Der Status als Selbstständige/r bietet viele Vorteile, insbesondere in steuerlicher Hinsicht. Der/die VDI muss keinen Jahresabschluss vorlegen und profitiert von einem Pauschalabzug, wenn er/sie den erzielten Umsatz deklariert.
Die Auswirkungen des Status auf die VDI-Rente sind ein weiterer wichtiger Punkt, den es zu beachten gilt.
Melden Sie Ihren Umsatz bei der URSSAF an
Jeden Monat oder jedes Quartal müssen Selbstständige den von ihnen erzielten Umsatz bei der URSSAF melden. Dafür tragen sie einfach den entsprechenden Betrag in das dafür vorgesehene Online-Formular ein. Die URSSAF berechnet dann die fälligen Sozialabgaben für den/die VDI, und dieser kann die Abbuchung direkt über die Plattform autorisieren. In manchen Direktvertriebsunternehmen übernimmt der HR-Service die Verwaltung der Meldung und Zahlung der Sozialabgaben für die Verkäufer/innen. Achtung: Die Meldung des Umsatzes bei der URSSAF entbindet den/die VDI nicht von der Einkommenssteuererklärung. Außerdem gilt: Die Umsatzsteuer wird erst ab einer bestimmten Einkommenshöhe berechnet.
BEREITEN SIE IHRE EINKOMMENSERKLÄRUNG VOR
Wenn Sie im Direktvertrieb arbeiten oder arbeiten möchten, sollten Sie wissen, dass es verpflichtend ist, jedes Jahr im Mai Ihre Steuererklärung abzugeben. Dieser Schritt ermöglicht es dem Finanzamt, das zu versteuernde Einkommen eines/einer Selbstständigen zu berechnen und den fälligen Betrag für die Einkommenssteuer zu erheben. Da die Besteuerung für VDI erleichtert ist, kann das Formular auf der Website des Finanzamts eigenständig ausgefüllt oder ein/e Fachmann/-frau hinzugezogen werden.
Vorab ist es wichtig zu wissen, ob Sie unter "gewerbliche Einkünfte" (BIC) oder "nicht-gewerbliche Einkünfte" (BNC) gemeldet sind und alle Identifikationsdaten (Adresse Ihres Firmensitzes/Steuersitzes, egal ob Wohnsitz oder Büro, SIRET...) bereitzuhalten.
Sie müssen außerdem den Gesamtumsatz des Vorjahres berechnen, wenn Sie bereits im VDI-Status sind. Sobald die Einnahmen berechnet und Ihr Status überprüft sind, laden Sie das Dokument "2042-C Pro" für nicht-angestellte Berufe herunter. Wenn Sie mit mehreren Unternehmen zusammenarbeiten, müssen Sie alle Ihre Einnahmen in der Erklärung angeben. Die Steuer kann selbstverständlich auch monatlich abgebucht werden, wie bei Angestellten.
WELCHES FELD MUSS FÜR DIE VDI-EINKOMMENSAUSKUNFT AUSGEFÜLLT WERDEN?
Wenn Sie als Verkäuferin im Direktvertrieb arbeiten möchten, gibt es zwei Fälle bei der Einkommensdeklaration.
- Wenn Ihre Tätigkeit als VDI regelmäßig ausgeübt wird mit dem Ziel, Einkommen zu erzielen, füllen Sie den Abschnitt „Gewerbliche Einkünfte aus selbstständiger Arbeit“ und das Feld 5KO (oder 5LO) „Warenverkäufe“ im Steuerformular aus.
- Wenn Ihre Tätigkeit als selbstständige Verkäuferin im Direktvertrieb nur gelegentlich ausgeübt wird, füllen Sie den Abschnitt „Sonstige gewerbliche Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit“ und das Feld 5NO (oder 5OO) „Warenverkäufe“ in Ihrer Steuererklärung aus.
Nach dem Absenden Ihrer Erklärung kann ein Steuerfreibetrag angewendet werden.
DEKLARIEREN SIE IHRE PROVISIONEN
Als Verkäuferin im Direktvertrieb erhalten Sie Provisionen auf das Volumen Ihrer Verkäufe und der Verkäufe Ihrer Teammitglieder. Bei Elora ist der VDI-Vertrag, der angeboten wird, der des VDI-Mandatars. Eine Provision wird festgelegt und Ihnen entsprechend Ihrer Verkäufe ausgezahlt.
- Wenn Ihre VDI-Tätigkeit regelmäßig ist, geben Sie den Betrag Ihrer Einnahmen im Abschnitt „gewerbliche Einkünfte aus selbstständiger Arbeit“, im Feld 5KP (oder 5LP) „Dienstleistungen“ an.
- Wenn Sie sich für eine gelegentliche VDI-Tätigkeit entschieden haben, geben Sie diesen Betrag im Abschnitt „sonstige gewerbliche Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit“, im Feld 5NP (oder 5OP) „Dienstleistungen“ an.
Beachten Sie, dass einige Unternehmen Käufer-Verkäufer-Verträge anbieten, die – im Gegensatz zum Mandatsvertrag – den/die VDI verpflichten, die Kollektion, die er/sie präsentieren möchte, im Voraus zu kaufen.
Sie möchten mehr über den Beruf der selbstständigen Verkäuferin im Direktvertrieb erfahren, bevor Sie Ihre Tätigkeit starten? Sie möchten wissen, welche Vorteile ein/e VDI bei der Arbeit für das Unternehmen Elora hat? Sie möchten mit einer Marke zusammenarbeiten, die Sie dabei unterstützt, Ihren Umsatz durch Schulungen zu steigern? Kontaktieren Sie jetzt das Elora-Team, indem Sie das Formular auf der Kontaktseite unserer Website ausfüllen.
Erfahren Sie mehr über den Beruf der Modeberaterin bei Elora (Modeberaterin).