Ob freiwillig gewählt oder unvermeidbar – Teilzeitarbeit führt immer zu einem geringeren Gehalt und damit zu weniger verfügbarem Einkommen. Gerade in Krisenzeiten und angesichts steigender Lebenshaltungskosten wird diese Situation schnell prekär und veranlasst Betroffene dazu, nach einer umfassenden Lösung zu suchen.
TEILZEITARBEIT: WIE KANN MAN EINEN ZUSÄTZLICHEN VERDIENST ERHALTEN?
Staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen, nach einem Zusatzverdienst suchen, eine berufliche Neuorientierung in Erwägung ziehen, wissen, worauf man Anspruch hat und dabei den Hauptjob behalten: Die Antwort hängt von der individuellen Situation ab!
Es gibt viele Gründe, warum ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin in Teilzeit arbeitet. Oft ist es notwendig, die Arbeitszeiten flexibel zu gestalten, um Zeit für das Privatleben zu haben (Kindererziehung, Renovierung des Zuhauses, Trennung oder Umzug, Unterstützung älterer Eltern usw.). Manche möchten auch ihre Woche an ihre persönlichen Leidenschaften anpassen (Kurse, Hobbys, kreative Tätigkeiten, ehrenamtliche Arbeit, Engagement in Vereinen usw.).
Teilzeitarbeit ist auch eine Übergangslösung beim Wiedereinstieg in den Beruf (z. B. nach der Elternzeit) oder bei gesundheitlichen Herausforderungen (therapeutische Teilzeit, längere Krankheit usw.).
Manchmal ist diese berufliche Situation auch eine Folge der Spannungen auf dem Arbeitsmarkt! Auch wenn ursprünglich keine Teilzeit angestrebt wurde, findet man nicht immer eine unbefristete Stelle, die zu den eigenen Kompetenzen, gewünschten Wochenstunden und Gehaltsvorstellungen passt. Gerade beim Wiedereinstieg oder nach einer Pause ist das häufig der Fall.
Nach einer Phase der Arbeitslosigkeit, einer beruflichen Neuorientierung oder nach der Geburt eines Kindes ist es oft schwierig, einen vorteilhaften Arbeitsvertrag zu bekommen. Wie kann man in solchen Fällen einen Bonus, eine Zulage oder eine Entschädigung erhalten, wenn das Einkommen offensichtlich nicht ausreicht? Wie berechnen Pôle Emploi oder die CAF die Ansprüche und wie hoch kann der Zusatzverdienst ausfallen?
Und wie kann man sein Gehalt aufstocken, wenn man weder (wieder) den Traumjob findet, noch ausreichend Unterstützung erhält, noch Arbeitslosengeld von Pôle Emploi bezieht? Elora gibt Ihnen Antworten auf viele dieser Fragen.
Dieser Artikel soll Ihnen helfen zu verstehen, wer von einem gezielten Zuschuss profitieren kann, der auf die jeweilige Situation zugeschnitten ist, oder wie man einen zweiten Job findet, der zu den eigenen Fähigkeiten passt.
TEILZEITARBEIT: WELCHE BONI UND ZULAGEN GIBT ES?
Ihr Job, Ihre persönliche Situation und Ihr Gehalt haben einen erheblichen Einfluss auf die Art, Höhe und Dauer der Unterstützung, auf die Sie Anspruch haben.
Im Fall einer therapeutischen Teilzeit oder eines Urlaubs nach der Geburt eines Kindes ist die Sozialversicherung (CAF, Krankenkasse usw.) dafür zuständig, Ihren Einkommensverlust zumindest teilweise auszugleichen. Das ist Ihr Recht! Die Krankenkasse berechnet die Höhe Ihrer täglichen Entschädigung auf Basis Ihrer letzten drei Gehaltsabrechnungen.
Ein weiteres Beispiel betrifft Erwerbstätige mit geringem Einkommen: Unter bestimmten Voraussetzungen kann die CAF (Familienkasse) die Aktivitätsprämie für Arbeitnehmer gewähren, deren Gehalt im Verhältnis zur persönlichen und/oder familiären Situation zu niedrig ist. Anspruch auf die Aktivitätsprämie haben Sie, wenn Sie einer beruflichen Tätigkeit (angestellt oder selbstständig) nachgehen oder Kurzarbeitergeld beziehen und Ihr Einkommen bescheiden ist.
TEILZEITBESCHÄFTIGUNG: KANN MAN ARBEITSLOSENGELD ERHALTEN?
Eine Teilzeitbeschäftigung schließt den Anspruch auf Arbeitslosengeld von Pôle Emploi nicht aus. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem französischen Arbeitsvertrag (unbefristet oder befristet) haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, egal ob sie in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten.
Bei Kurzarbeit erhalten Beschäftigte, die durch die Reduzierung ihrer Arbeitszeit einen Gehaltsverlust erleiden, eine Entschädigung vom Arbeitgeber. Im Gegenzug erhält der Arbeitgeber eine staatlich und von Unédic mitfinanzierte Kurzarbeitszulage.
Haben Sie schon von der Arbeitslosenunterstützung (ARE) gehört? Das ist ein Ersatz-Einkommen, das Pôle Emploi unter bestimmten Bedingungen an ehemalige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlt, die als arbeitssuchend gemeldet und unverschuldet arbeitslos sind. Pôle Emploi kann ihnen – je nach Situation – finanzielle Unterstützung (ARE) für einen bestimmten Zeitraum als Zusatz zum Einkommen gewähren.
Diese Arbeitslosenunterstützung (ARE) kann auch gezahlt werden, wenn Sie in Teilzeit arbeiten. Dafür müssen Sie sich in einer der folgenden drei Situationen befinden:
- Gelegentliche oder reduzierte abhängige Beschäftigung
- Gelegentliche oder reduzierte selbstständige Tätigkeit
- Status als Kleinunternehmerin oder Kleinunternehmer.
Was ist die Arbeitslosenunterstützung (ARE)? Sie ist eine oft unbekannte Antwort auf den unverschuldeten Verlust des Arbeitsplatzes, egal ob im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft. Für den Anspruch auf diese Unterstützung muss sich die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer in einer der folgenden Situationen befinden:
- Arbeitslosigkeit durch Kündigung (aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen)
- oder durch einvernehmliche Auflösung (bei einem unbefristeten Vertrag)
- Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags
- Verlust des Arbeitsplatzes durch eine als berechtigt anerkannte Eigenkündigung (z. B. um dem Partner und den Kindern zu folgen)
Gut zu wissen! Die Arbeitslosenunterstützung (ARE) gilt auch bei Beendigung einer gesicherten freiwilligen Mobilität, außer bei Wiedereinstellung durch das Unternehmen (oder bei Ablehnung der Wiedereinstellung durch die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer).
VERKAUF VON ZUHAUSE: EINE AKTIVITÄT, DIE SICH IDEAL MIT EINEM TEILZEITJOB VEREINBAREN LÄSST
Um einen spürbaren Zusatzverdienst über einen längeren Zeitraum zu erzielen, empfiehlt es sich, sich frühzeitig zu informieren und proaktiv eine Nebentätigkeit zu planen – statt erst zu reagieren, wenn die Ansprüche auf Arbeitslosengeld von Pôle Emploi auslaufen!
Lassen Sie sich nicht auf wenig lukrative Nebenjobs ein, wie Nachhilfe, Babysitting oder Zeitungszustellung! Solche Dienstleistungen bringen meist nur wenig ein und sind eher für Studierende außerhalb der Vorlesungszeiten oder für Rentnerinnen und Rentner geeignet, die eine sehr geringfügige Beschäftigung suchen, die keine besonderen Qualifikationen erfordert.
Im Gegenteil: Wenn Sie als selbstständige*r Direktvertriebler*in (VDI) arbeiten, können Sie schnell:
- wenn Sie ganz oder teilweise arbeitslos sind, einen Zusatzverdienst erzielen, der über dem Arbeitslosengeld liegt, das Sie sonst erhalten würden
- dank dieses zusätzlichen Einkommens aus dem Verkauf insgesamt ein attraktiveres Gehalt erzielen. Sie müssen nur noch Ihre zusätzlichen Einnahmen bei der URSSAF melden. Die Berechnungen und eventuellen Formalitäten lassen sich einfach und unkompliziert online erledigen
- wenn Sie in Teilzeit arbeiten, gilt das Gleiche!
Der Direktvertrieb eignet sich besonders gut als Nebentätigkeit, um zusätzliches Einkommen zu erzielen – ideal als Ergänzung zu einem Teilzeitjob. Sie erhalten den Status einer selbstständigen Person. Das ist der Status des Kleingewerbes, auch bekannt als Kleinunternehmer*in oder Auto-Entrepreneur*in (so wurde er 2009 in Frankreich eingeführt).
Sie haben das Recht, Ihre Arbeitszeit und Ihre Termine selbst zu bestimmen, das Unternehmen auszuwählen, mit dem Sie zusammenarbeiten möchten, und natürlich von zu Hause aus zu arbeiten, wenn es die Tätigkeit erlaubt. Diese Selbstbestimmung bei der Organisation und die Flexibilität, die sie bietet, sind ein großer Vorteil.
So können Sie mit dieser neuen Tätigkeit einen spürbaren Zusatzverdienst erzielen, ohne Ihren Hauptjob zu gefährden oder Ihr Familienleben komplett umzukrempeln: Ihr Zuhause, Ihre Partnerschaft, den Rhythmus Ihres Kindes oder Ihrer Kinder... Wenn Sie eine Woche pausieren möchten, müssen Sie keinen Urlaubsantrag in dreifacher Ausfertigung stellen, denn (in diesem neuen Bereich) sind Sie keine Angestellte mehr, sondern selbstständige Unternehmerin.
Bevor Sie Ihr Business starten, ist es jedoch wichtig, Ihre Rechte zu prüfen und die Bedingungen Ihres Arbeitsvertrags genau zu kennen. Haben Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Exklusivitäts- oder Wettbewerbsklausel vereinbart, müssen Sie für Ihre Nebentätigkeit ein anderes Feld wählen! Bleibt das Tätigkeitsfeld dennoch nah am Arbeitgeber, auch ohne dessen Interessen zu schaden, empfiehlt es sich, ihn im Vorfeld zu informieren, um spätere Konflikte zu vermeiden.
MIT ELORA DAS EINKOMMEN LANGFRISTIG STEIGERN
Werden Sie Teil des Elora-Teams von Verkaufsberaterinnen im starken und zukunftsorientierten Bereich Mode-Direktvertrieb und entscheiden Sie sich für ein Unternehmen, das wirklich auf Ihre Bedürfnisse eingeht – sei es beim Zusatzverdienst oder bei der persönlichen Weiterentwicklung!
Die Auswahl der Verkaufsberaterinnen erfolgt nach Persönlichkeit, Empathie, Dynamik und beruflichem Engagement. Auch als Quereinsteigerin haben Sie beste Chancen, zumal ein umfangreiches Trainingsprogramm angeboten wird – unkompliziert und größtenteils von zu Hause aus.
Elora ist ein unterstützendes Unternehmen, das sich der Herausforderung bewusst ist, die der Start in eine neue Tätigkeit bedeuten kann. Deshalb begleitet Elora jede Personal Stylistin mit verschiedenen Verkaufshilfen. Von Anfang an stellt Elora ein kostenloses Starterkit als Leihgabe zur Verfügung, mit dem Sie Ihre ersten Verkaufsevents zu Hause organisieren können. Das ist ein echter Vorteil, denn neue Teammitglieder müssen nicht selbst investieren oder ein finanzielles Risiko eingehen.
Elora hilft Ihnen außerdem, Ihr Einkommen auf inspirierende Weise zu steigern – mit Verkaufs-Challenges, bei denen Sie mal eine Reise, mal eine Prämie oder Geschenke gewinnen können.
Außerdem ist die Marke Elora renommiert und wertschätzend, wie zahlreiche Artikel im Internet (France.tv, Canal+) und in bekannten Modezeitschriften wie Voici, Gala oder Marie-France belegen.
Werden Sie Modeberaterin bei Elora.






















