Wenn Sie sich für den Status der selbstständigen Modeberaterin interessieren und Antworten auf Ihre Fragen zur Kombination dieser Tätigkeit mit Ihren Arbeitslosengeldansprüchen suchen, sind Sie hier genau richtig!

Wussten Sie schon der VDI-Status ist mit dem Bezug von Arbeitslosengeld vereinbar. Es gibt jedoch Unterschiede zum klassischen Status im unbefristeten oder befristeten Arbeitsverhältnis. In diesem Artikel geben wir Ihnen alle Details zur Kombination der verschiedenen Status, zum Sozialschutz, von dem Sie profitieren können, und zum VDI-Status im Allgemeinen.


Der VDI-Status

Der Status der selbstständigen Modeberaterin ist der, den alle ELORA-Beraterinnen wählen. Dieser Status wurde 1993 geschaffen und hat den Vorteil, dass er ohne Voraussetzungen zugänglich ist. Um den VDI-Status zu erhalten, benötigen Sie weder einen Abschluss noch Erfahrung in dem gewählten Bereich. Sie müssen lediglich volljährig und motiviert sein!

Mit dem VDI-Status können Sie unabhängig werden, Ihr aktuelles Einkommen aufstocken oder in einem Bereich tätig werden, der Ihnen wirklich gefällt. Dank dieses Berufs arbeiten Sie vollkommen selbstbestimmt, von zu Hause oder von jedem Ort aus, an dem Sie möchten, und gestalten Ihren Zeitplan ganz nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen.

Wichtig zu wissen: Die VDI-Tätigkeit unterliegt dennoch besonderen gesetzlichen Regelungen. Deshalb ist es wichtig, die geltenden Vorschriften genau zu kennen und zu verstehen, was ein VDI-Vertrag beinhaltet.

Dieser Status ist absolut vereinbar mit einem erfüllten Familienleben oder dem Wunsch, in einem Bereich zu gründen, der zu Ihnen passt. Damit Sie als selbstständige Modeberaterin zu 100 % aufblühen, empfehlen wir Ihnen, eine Marke zu wählen, die Ihre Werte teilt und an die Sie glauben.

Mehr erfahren, um Modeberaterin bei Elora (Modeberaterin) zu werden.


Sozialschutz, Rente und Steuern

Sie haben Fragen zum Sozialschutz, den der Status als VDI bietet? Gute Nachrichten! Die selbstständige Modeberaterin auf Mandatsbasis profitiert unter denselben Bedingungen wie alle, die dem allgemeinen Sozialversicherungssystem unterliegen, von den grundlegenden Leistungen der Kranken- und Rentenversicherung.

Sie haben somit Zugang zu Leistungen der Mutterschafts-, Kranken- und Invaliditätsversicherung, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen (Mindestanzahl an Arbeitsstunden, Mindestdauer der Anmeldung usw.). Wir laden Sie ein, sich an unser Team zu wenden, um mehr zu erfahren.

Im Gegensatz dazu zahlen Modeberaterinnen nicht in die Zusatzrente ein und haben daher nicht die gleichen Ansprüche wie klassischere Status. Um die Besonderheiten der Modeberaterin-Rente besser zu verstehen, ist es wichtig, frühzeitig vorzusorgen und eine private Altersvorsorge aufzubauen.

Wenn Sie zu 100% als Modeberaterin tätig sind, ist es sinnvoll, Ihr Budget gut zu planen und jeden Monat Geld zur Seite zu legen, um sich ein finanzielles Polster zu schaffen. Sie können zum Beispiel festlegen, wie viel Budget Sie monatlich zum Leben und für kleine Freuden benötigen. Der Überschuss kann auf ein anderes Konto gelegt werden, um im Bedarfsfall als Rücklage zu dienen.

Was die Besteuerung betrifft, so handeln Modeberaterinnen als Selbstständige und melden daher ihre Vergütungen in der Einkommenssteuererklärung.


Kombination von ARE und Tätigkeit als Modeberaterin

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihre Tätigkeit als Modeberaterin und Ihr Arbeitslosengeld kombinieren. Es ist möglich, Arbeitslosengeld (ARE) zu beziehen und gleichzeitig als Modeberaterin zu arbeiten.

Es stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten offen:

  • Sie werden Modeberaterin, bevor Sie Ihren Hauptjob verlieren: Sie kombinieren zu 100% Ihre Ansprüche und Ihre Tätigkeit;

  • Sie werden Modeberaterin nach dem Verlust Ihres Angestelltenjobs: Sie können Ihre Ansprüche und Ihre Tätigkeit kombinieren, erhalten jedoch Arbeitslosengeld entsprechend Ihrem Gewinn.

Beachten Sie, dass die Kombination der Vergütung als Modeberaterin mit dem ARE möglich ist, sofern sie das monatliche Referenzgehalt nicht übersteigt.

Hinweis: Bestimmte besondere Situationen können ebenfalls Fragen aufwerfen, insbesondere die Kombination von Modeberaterin und Beamter.

Für weitere Informationen zur Kombination von zwei Einkünften im Zusammenhang mit Pôle Emploi und Ihrem Status als Modeberaterin wenden Sie sich bitte an Ihren Pôle Emploi-Berater oder an unser ELORA-Team.


Die Einkommensmeldung bei Pôle Emploi

Sie beziehen Arbeitslosengeld und möchten Modeberaterin werden? Sie müssen Pôle Emploi über Ihren Status als Modeberaterin informieren, damit Sie ihnen monatlich Ihre von ELORA ausgestellten Provisionsabrechnungen übermitteln können.

Eine jährliche Abrechnung kann ebenfalls eingerichtet werden. In diesem Fall müssen Sie die bei Pôle Emploi geleisteten Arbeitsstunden angeben, indem Sie Ihre tatsächlichen Stunden und Ihre Provisionen melden.

Die Einkommensmeldung bei Pôle Emploi erfolgt jeden Monat und kann direkt online über die dafür vorgesehene Plattform durchgeführt werden.

Elora