Ob es aus freier Entscheidung geschieht oder eine Notwendigkeit ist, Teilzeitarbeit führt immer zu einer Gehaltskürzung – und damit zu weniger verfügbarem Einkommen. In Krisenzeiten und angesichts steigender Lebenshaltungskosten kann diese Situation schnell prekär werden und die Betroffenen dazu bringen, nach einer umfassenden Lösung zu suchen.

TEILZEITARBEIT: WIE KANN MAN SEIN EINKOMMEN AUFBESSERN?

Staatliche Unterstützung nutzen, nach einer zusätzlichen Einkommensquelle suchen, eine berufliche Neuorientierung in Betracht ziehen, wissen, worauf man Anspruch hat und dabei den Hauptjob behalten: Die Antwort hängt von der individuellen Situation ab!

Es gibt viele Gründe, warum ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin in Teilzeit arbeitet. Oft ist es notwendig, die Arbeitszeiten flexibel zu gestalten, um Zeit für das Privatleben zu haben (Kindererziehung, Renovierung des Zuhauses, Trennung oder Umzug, Unterstützung älterer Eltern ...). Manche möchten auch ihre Woche an ihre persönlichen Leidenschaften anpassen (Kurse, Hobbys, kreative Tätigkeiten, ehrenamtliche Arbeit, Engagement in Vereinen ...).

Teilzeitarbeit ist auch eine Übergangslösung beim Wiedereinstieg in den Beruf (z. B. nach der Elternzeit) oder bei gesundheitlichen Herausforderungen (z. B. Wiedereingliederung, längere Krankheit ...).

Manchmal ist diese berufliche Situation auch eine Folge der angespannten Arbeitsmarktlage! Auch wenn ursprünglich kein Teilzeitjob gesucht wurde, findet man vielleicht keinen unbefristeten Vertrag (CDI), der zu den eigenen Kompetenzen, gewünschten Stunden und Gehalt passt. Das ist besonders häufig beim Wiedereinstieg oder nach einer Pause im Berufsleben der Fall.

Nach einer Phase der Arbeitslosigkeit, einer beruflichen Neuorientierung oder nach der Geburt eines Kindes ist es oft schwierig, einen vorteilhaften Arbeitsvertrag zu bekommen. Wie kann man in solchen Fällen einen Bonus, eine Zulage oder eine Entschädigung erhalten, um das offensichtlich zu geringe Einkommen aufzubessern? Wie berechnen Pôle Emploi oder die CAF die Ansprüche und wie hoch kann der Zusatzbetrag sein?

Und wie kann man sein Gehalt aufstocken, wenn man weder (wieder) den Traumjob findet, noch ausreichend Unterstützung erhält, noch Arbeitslosengeld von Pôle Emploi bekommt? Elora gibt Ihnen Antworten auf viele dieser Fragen.

Dieser Artikel soll Ihnen helfen zu verstehen, wer von einer gezielten Unterstützung profitieren kann, die auf die jeweilige Situation zugeschnitten ist, oder wie man eine ergänzende Tätigkeit findet, die zu den eigenen Fähigkeiten passt.

TEILZEITARBEIT: WELCHE ZUSCHÜSSE UND ENTSCHÄDIGUNGEN GIBT ES?

Ihr Job, Ihre persönliche Situation und Ihr Gehalt haben einen erheblichen Einfluss auf die Art, Höhe und Dauer der Unterstützung, auf die Sie Anspruch haben.

Im Fall einer Wiedereingliederung oder nach der Geburt eines Kindes ist die Sozialversicherung (CAF, Krankenkasse usw.) für den Ausgleich Ihres Einkommensverlustes zuständig – zumindest teilweise. Das ist Ihr Recht! Die Krankenkasse berechnet die Höhe Ihrer täglichen Entschädigung auf Basis Ihrer letzten drei Gehaltsabrechnungen.

Ein weiteres Beispiel für Berufstätige mit geringem Einkommen: Unter bestimmten Voraussetzungen kann die CAF (Familienkasse) eine Aktivitätsprämie für Arbeitnehmer gewähren, deren Gehalt im Verhältnis zur persönlichen und/oder familiären Situation zu niedrig ist. Anspruch auf die Aktivitätsprämie haben Personen mit beruflicher Tätigkeit (angestellt oder selbstständig) oder solche, die Kurzarbeitergeld erhalten, sofern ihr Einkommen begrenzt ist.

TEILZEITARBEIT: KANN MAN ARBEITSLOSENGELD ERHALTEN?

Eine Teilzeitbeschäftigung schließt den Anspruch auf Arbeitslosengeld von Pôle Emploi nicht aus. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem französischen Arbeitsvertrag (CDI oder CDD) haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, egal ob sie in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten.

Bei Kurzarbeit erhalten Beschäftigte, die durch die Reduzierung ihrer Arbeitszeit einen Gehaltsverlust erleiden, eine Entschädigung vom Arbeitgeber. Im Gegenzug erhält dieser eine staatlich und von Unédic mitfinanzierte Kurzarbeitszulage.

Haben Sie schon von der Arbeitslosenunterstützung ARE (Aide au Retour à l’Emploi) gehört? Das ist ein Ersatz-Einkommen, das Pôle Emploi unter bestimmten Bedingungen an ehemalige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlt, die als arbeitssuchend gemeldet und unverschuldet arbeitslos sind. Pôle Emploi kann – je nach Situation – finanzielle Unterstützung (ARE) für einen bestimmten Zeitraum als Zusatz zum Einkommen gewähren.

Diese Arbeitslosenunterstützung (ARE) kann auch gezahlt werden, wenn Sie in Teilzeit arbeiten. In diesem Fall müssen Sie sich in einer der folgenden drei Situationen befinden:

  • Gelegentliche oder reduzierte abhängige Beschäftigung
  • Gelegentliche oder reduzierte selbstständige Tätigkeit
  • Status als Kleinunternehmerin oder Kleinunternehmer (micro entrepreneur/auto entrepreneur)

Was ist die Arbeitslosenunterstützung (ARE)? Sie ist eine oft unbekannte Antwort auf den unverschuldeten Verlust des Arbeitsplatzes, egal ob im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im privaten Sektor haben Anspruch auf diese Unterstützung, wenn sie sich in einer der folgenden Situationen befinden:

  • Arbeitslosigkeit durch Kündigung (aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen)
  • oder durch einvernehmliche Auflösung (bei einem unbefristeten Vertrag)
  • Nichtverlängerung eines befristeten Vertrags (CDD)
  • Verlust des Arbeitsplatzes durch eine als berechtigt anerkannte Eigenkündigung (z. B. um dem Partner und den Kindern zu folgen)

Gut zu wissen! Die Arbeitslosenunterstützung (ARE) gilt auch bei Beendigung einer gesicherten freiwilligen Mobilität, außer bei Wiedereinstellung durch das Unternehmen (oder bei Ablehnung der Wiedereinstellung durch die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer).

VERKAUF VON ZUHAUSE: EINE AKTIVITÄT, DIE SICH IDEAL MIT EINEM TEILZEITJOB VEREINBAREN LÄSST

Um ein spürbares und langfristiges Zusatzeinkommen zu erzielen, empfiehlt es sich, sich frühzeitig zu informieren und proaktiv eine Nebentätigkeit zu erwägen – statt erst zu reagieren, wenn die Ansprüche auf Arbeitslosengeld von Pôle Emploi auslaufen!

Lassen Sie sich nicht auf wenig lukrative Nebenjobs ein, wie Nachhilfe, Babysitting oder Zeitungszustellung! Solche Dienstleistungen bringen meist nur wenig ein und sind eher für Studierende außerhalb der Vorlesungszeiten oder für Rentnerinnen und Rentner geeignet, die eine sehr geringfügige Beschäftigung suchen, die keine besonderen Qualifikationen erfordert.

Im Gegenteil: Als selbstständige/r Berater/in im Direktvertrieb (VDI) können Sie schnell:

  • bei voller oder teilweiser Arbeitslosigkeit ein Zusatzeinkommen erzielen, das über dem Arbeitslosengeld liegt, das Sie sonst erhalten würden
  • dank dieses Zusatzes aus Ihrer Verkaufstätigkeit ein insgesamt attraktiveres Einkommen erzielen. Sie müssen nur noch Ihr Zusatzeinkommen bei der URSSAF melden. Die Berechnungen und eventuellen Formalitäten lassen sich einfach und unkompliziert online erledigen
  • wenn Sie in Teilzeit arbeiten, gilt das Gleiche!

Der Direktvertrieb eignet sich besonders gut als Nebentätigkeit, um zusätzliches Einkommen zu erzielen – ideal als Ergänzung zu einem Teilzeitjob. Sie erhalten den Status einer selbstständigen Unternehmerin oder eines selbstständigen Unternehmers. Das ist der Status der Kleingewerbetreibenden, auch micro entrepreneur oder auto entrepreneur genannt (so wurde er 2009 in Frankreich eingeführt).

Sie haben das Recht, Ihre Arbeitszeit und Ihre Termine selbst zu bestimmen, das Unternehmen auszuwählen, mit dem Sie zusammenarbeiten möchten, und natürlich von zu Hause aus zu arbeiten, wenn es die Tätigkeit erlaubt. Diese Unabhängigkeit in der Organisation und die Flexibilität, die sie bietet, sind ein großer Vorteil.

So können Sie mit dieser neuen Tätigkeit ein spürbares Zusatzeinkommen erzielen, ohne Ihren Hauptjob zu gefährden oder Ihr Familienleben auf den Kopf zu stellen: Ihr Zuhause, Ihre Partnerschaft, den Rhythmus Ihres Kindes oder Ihrer Kinder ... Wenn Sie eine Woche pausieren möchten, müssen Sie keinen dreifachen Urlaubsantrag stellen, denn (in diesem neuen Bereich) sind Sie keine Angestellte mehr, sondern selbstständige Unternehmerin.

Bevor Sie Ihr Business starten, ist es jedoch wichtig, Ihre Rechte zu prüfen und die Bedingungen Ihres Arbeitsvertrags genau zu kennen. Haben Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Exklusivitäts- oder Wettbewerbsklausel vereinbart, müssen Sie für Ihre Nebentätigkeit ein anderes Feld wählen! Liegt Ihr neues Tätigkeitsfeld dennoch nah an dem Ihres Arbeitgebers, sollten Sie ihn im Vorfeld informieren, um spätere Konflikte zu vermeiden.

MIT ELORA DAS EINKOMMEN LANGFRISTIG STEIGERN

Werden Sie Teil des Elora-Teams und starten Sie als Modeberaterin im starken und zukunftsorientierten Bereich des Mode-Direktvertriebs – und entscheiden Sie sich für ein Unternehmen, das wirklich auf Ihre Bedürfnisse eingeht. Ob Sie ein Zusatzeinkommen suchen oder sich weiterentwickeln möchten!

Die Auswahl der Modeberaterinnen erfolgt nach Persönlichkeit, Empathie, Dynamik und Engagement. Auch als Quereinsteigerin haben Sie beste Chancen, denn ein umfangreiches Trainingsprogramm ist vorgesehen – unkompliziert und größtenteils von zu Hause aus.

Elora begleitet Sie mit viel Herz und Verständnis für den Aufwand, den ein Start in die Selbstständigkeit bedeutet, und unterstützt jede Modeberaterin mit verschiedenen Verkaufshilfen. Von Anfang an stellt Elora Ihnen kostenlos ein Starter-Kit zur Verfügung, mit dem Sie Ihre ersten Modepartys zu Hause organisieren können. Das ist ein echter Vorteil, denn neue Beraterinnen müssen nicht selbst investieren oder ein finanzielles Risiko eingehen.

Elora hilft Ihnen außerdem, Ihr Einkommen auf inspirierende Weise zu steigern – mit Verkaufs-Challenges, bei denen Sie mal eine Reise, mal eine Prämie oder Geschenke gewinnen können.

Und nicht zuletzt: Die Marke Elora ist renommiert und wertschätzend – das zeigen zahlreiche Artikel im Internet (France.tv, Canal+) sowie in bekannten Modezeitschriften wie Voici, Gala oder Marie-France.

Elora